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Regeln für den FPV-Multicopterbetrieb 2021
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Regeln für den FPV-Multicopterbetrieb ab 31.12.2020

Stand/letzte Änderung: 28.03.2024

Schwerpunkt bei diesem Dokument liegt auf dem Bereich der privat hergestellten UAS.
UAS: unmanned aircraft system => ein unbemanntes Luftfahrzeug sowie die Ausrüstung für dessen Fernsteuerung

Disclaimer: Der Text hier stellt keine rechtliche Beratung dar, sondern meine Sicht der Dinge die ich nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen habe.

Man muss unterscheiden, fliegt man im Rahmen eines Modelflugverbandes nach Artikel 16 der EU-Verordnung oder tut man das nicht. Fliegt man im Rahmen des Verbandes, gelten nur die Regeln des Verbandes und ersetzen die Regelungen aus der EU-Verordnung komplett (Artikel 16(3) der EU-Verordnung). Um nach den Regeln eines Verbandes (DMFV oder MFSD/DAeC) zu fliegen, muss man Mitglied in diesen sein. DMFV-Mitglieder fliegen nach den Regeln des DMFV und MFSD/DAeC-Mitglieder fliegen nach den Regeln des MFSD.

Auch auf der “grünen Wiese” fliegt man im Rahmen des Verbandes (wenn man sich dafür entscheidet).

Regeln für Fliegen nach der EU-Verordnung (nicht im Rahmen eines Verbandes/Vereins)

  1. Sobald auf der Drohne eine Kamera drauf ist, musst du dich als UAS-Betreiber registrieren und bekommst eine eID (Betreiber-ID) die auf den Copter muss
  2. Du brauchst immer einen Spotter (auch Sub250g)
  3. Abstandsregeln (100m von Autobahn, Bundeststraßen, Krankenhäusern,... sowie 1,5km von Flugplätzen) sind einzuhalten. Näheres siehe §21h LuftVO
  4. Das überfliegen von Menschenansammlungen (üblicherweise ~12 Leute oder mehr) ist verboten. In A1 ist das überfliegen von einzelnen Menschen erlaubt, in A3 ist auch das überfliegen von Einzelpersonen nicht erlaubt.
  5. Einen A2-Schein zu machen ist in der Regel unsinnig, außer man hat eine Drohne mit C2-Kennung. Für einen Flug in der Kategorie A2 ist zwingend eine Drohne mit C2-Kennzeinung notwendig.

Regeln für Fliegen im Rahmen eines Verbandes/Vereines

  1. Sobald auf der Drohne eine Kamera drauf ist, musst du dich als UAS-Betreiber registrieren und bekommst eine eID (Betreiber-ID) die auf den Copter muss
  2. Du brauchst nur einen Spotter, wenn du über 30m Höhe fliegst. FPV darf nicht verwendet werden um die Reichweite über die Sichtweite bei LOS zu erweitern. Also kein Longrange. (StRfF 6.2.5, Abs. 2)
  3. Du musst erst über 2kg 150m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten halten. (StRfF 6.1.2, Abs. 3)
  4. Abstandsregeln (100m von Autobahn, Bundeststraßen, Krankenhäusern,... sowie 1,5km von Flugplätzen) sind einzuhalten. Näheres siehe §21h LuftVO
  5. Überfliegen von Menschenansammlungen ist verboten. Es muss eine 1:1 Anstandsregel (Flughöhe = Mindestabstand) eingehalten werden. Für Einzelpersonen gelten unscharfe Regeln, aber am besten mal lässt das. (StRfF 6.1.2)

Aktuell gilt das oben geschriebene für Mitglieder im MFSD/DAeC. Der MFSD hat auf seinen Seiten die Standardisierten Regeln für Flugmodelle (StRfF) veröffentlicht. Beim DMFV gibt es bisher nur eine Zusammenfassung. Die Regeln könnten im Detail abweichen.

Wollen DMFV-Mitglieder nach den StRfF fliegen, können sie sich als Gastpiloten anmelden und fliegen dann dauerhaft nach den StRfF.

Diese Regel deckt geschätzte 95% aller Fälle im FPV-Bereich ab. Wer mehr wissen will, sollte weiterlesen.

Ein Wort noch zu Flächen-Modellen / Wings: Die EU-Regeln sind die selben, außer einer Ausnahme: Segelflieger am Hang dürfen höher über Grund, so lange sie 120m über Pilot nicht überschreiten.

Im Verbandsrahmen dürfen Modelle (keine Multicopter!) auch über 120m geflogen werden, aber nicht FPV! 

Quellen für die Zusammenfassung sind die EU-Durchführungsverordnung 2019/947 mit allen Ergänzungen und berichtigungen, die deutsche Luftverkehrs-Ordnung in ihrer aktuellen Fassung und die FAQs des LBA und etliche Anfragen per E-Mail direkt beim LBA.

Über Anregungen und Kommentare freue ich mich: silbaer@gmail.com

Inhalt

Allgemeines

Registrierung, Training, EU-Kompetenznachweis (A1/A3-Schein)

Flugverbotszonen

Kategorie Open A1 bedeutet

Kategorie Open A3 bedeutet

Übergangsvorschriften

Mindestalter

Betrieb im Rahmen von Verbänden und Vereinen

Weitere Regeln / Vorschriften

Betretungsrecht

Überflugrecht

Allgemeines

Generell gilt:

Registrierung, Training, EU-Kompetenznachweis (A1/A3-Schein)

Achtung: Die Fernpiloten-ID im Portal bzw. die Registrierungs-ID auf dem Kompetenznachweis ist nicht die e-ID die auf den Copter muss! Die wird euch nach Prüfung des hochgeladenen Ausweisbildes per E-Mail geschickt. Die Mails landen oft im SPAM-Ordner!

  1. Registrierung. Auch für die Prüfung notwendig. Für die Registrierung als Betreiber müssen (Ausweis-) Dokumente hochgeladen und Versicherungsdaten eingegeben werden. Das kann auch noch nachträglich geschehen
  2. Training. Das Material ist ziemlich umfangreich mit verschiedenen Videos und Texten.
  3. Trainingsprüfung. Die Trainings-Prüfung besteht aus 20 Multiple Choice Fragen und kann beliebig oft wiederholt werden. Da angezeigt wird ob die Antwort richtig oder falsch ist, kann das auch zum Training benutzt werden
  4. Registrierung zur Prüfung. Nachdem die Trainingsprüfung mit mindestens 75% richtigen Antworten abgeschlossen wurde, kann man sich zur Prüfung registrieren. Über dem Ergebnis erscheint ein dicker “Registrieren”-Button
  5. Prüfung. Anmeldung mit obiger Registrierung notwendig. Nach aktuellem Stand kostet die Prüfung 25 Euro.

Flugverbotszonen

In §21h der LuftVO sind die Abstandsregeln zu Flughäfen, Polizei, Autobahn/Landstraßen usw. geregelt.
Unter
droniq.de gibt es eine offizielle App. Im Browser die offizielle Karte der DFS.

Kategorie Open A1 bedeutet

 Kategorie Open A3 bedeutet

Mindestalter

Unter 250g oder unter Aufsicht gibt es kein Mindestalter, ansonsten mindestens 16 Jahre. Die Aufsicht muss das Mindestalter haben und die entsprechenden Kompetenznachweise für die Kategorie in der die Drohne betrieben wird.

Betrieb im Rahmen von Verbänden und Vereinen

Artikel 16 der EU-Verordnung gestattet den Betrieb im Rahmen von Vereinen/Verbänden durch eine Betriebsgenehmigung nach eigenen Regeln. Die beiden großen Verbände DMVF und MFSD haben diese Betriebsgenehmigung am 06.07.2022 erhalten. Durch die Regeln gibt es vor allem Erleichterungen im Bereich FPV und Abstandsregeln zu Wohngebieten usw. bei Coptern über 250g bis 2kg. Näheres siehe die Kurzfassung oben oder auf den Seiten des DMFV bzw. MFSD.

Weitere Regeln / Vorschriften

Ein paar Fragen tauchen immer wieder auf und will ich hier auch erwähnen, auch wenn diese ab 2021  nicht neu sind.

Betretungsrecht

Das Betretungsrecht für Felder, Wiesen und Wälder ist im Landesrecht geregelt und wird unterschiedlich gehandhabt. In einigen Bundesländern darf man praktisch jede Wiese / Wald betreten und in anderen darf man sich nur auf Wegen bewegen. Wer genaueres wissen will muss selber für sein Bundesland nachforschen.

Überflugrecht

Das Überfliegen von Privatgrundstücken ist erstmal grundsätzlich erlaubt. Einschränkungen gibt es bei Wohngrundstücken (nur mit ausdrücklicher Erlaubnis) oder wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Persönlichkeitsrechte beeinträchtig werden.

Wenn sich jemand gestört fühlt, sollte man trotzdem nicht auf sein Recht beharren, sondern das Gespräch suchen.